§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Inessa Huller, mit Sitz in der Schweiz, und ihren Kunden, die das Online-Finanzcoaching-Programm gebucht haben.
(2) Die Leistungen von Inessa Huller sind sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen verfügbar. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf Kunden aus der Schweiz, ganz Europa und außerhalb Europas.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Inessa Huller hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. Angebotsabgabe aktuelle Fassung der AGB.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungen von Inessa Huller / Mitwirkung des Kunden
(1) Inessa Huller bietet Online-Finanzcoaching-Programme an, die standardisiert oder individuell sind, je nachdem, was der Kunde gebucht hat. Die Leistungen umfassen Zugang zur E-Lernplattform, Zugang zu Gruppen, Zugang zu Live-Calls, Zugang zu individuellen Sessions, Bild-, Text-, Videomaterialien und vieles mehr, je nachdem, welches Programm der Kunde gebucht hat.
(2) Inessa Huller stellt die Informationen und Zugang zu allem bereit, was in der Offerte beschrieben ist. Der Kunde ist für die Umsetzung verantwortlich. Inessa Huller trifft keine Entscheidungen für den Kunden.
(3) Der Kunde muss geistig und physisch in der Lage sein, die Verantwortung für seine finanzielle Mitteln, seinen geistigen Verstand und gesundheitlichen Zustand zu tragen.
Die Gelder, die der Kunde in seiner Verantwortung investiert, dürfen nicht geliehen oder auf Kredit sein. Der Kunde darf das Coaching nicht als Therapie, Anlageberatung oder sonstige Dienstleistung sehen, außer als reine informative Education Dienstleistung.
(4) Der Kunde versichert, dass er bei Vertragsabschluss nicht in psychischer Behandlung ist oder Psychopharmaka einnimmt. Über den Beginn einer Therapie bis zum Abschluss des Coachings, wird er den Coach aktiv und unaufgefordert unterrichten.
(5) Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(6) Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter einen bestimmten Erfolg des Coachings nicht zusichern kann und ein bestimmter Erfolg auch nicht geschuldet ist. Der Anbieter schuldet lediglich die Durchführung des Coachings. Das Coaching ist ein partnerschaftlicher Prozess, in dem beide Seiten verantwortlich sind, zum bestmöglichen Erfolg beizutragen. Demgemäß hat der Kunde entsprechende Mitwirkungspflichten.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Ein Vertrag zwischen Inessa Huller und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Finanzcoaching-Programm bucht und die Offerte bestätigt.
(2) Die Offerte wird entweder per E-Mail geschickt oder direkt auf der Lernplattform per integrierten Mausklick angenommen. Der Kunde bestätigt die Offerte und die darin als Link enthaltenen AGB entweder als Antwort auf die E-Mail oder mit einem Mausklick auf
das „Bestätigungsfeld“.
(3) Es gibt keine Mindestbestellmengen oder Mindestlaufzeiten. Es gelten nur die Laufzeiten wie in der Offerte beschrieben. Verträge werden entweder in Deutsch oder Englisch geschlossen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Der Kunde muss die Zahlung ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Rechnung leisten und hat 3 Werktage Zeit, um die Rechnung zu bezahlen.
(2) Mahnungen werden mit zusätzlichen Gebühren von CHF 30.00 berechnet. Der Kunde erhält erst wieder Zugang zum gebuchten Programm, wenn er die Zahlung beglichen hat.
(3) Der Preis wird in der Offerte angegeben und ist zzgl. MwSt. zu bezahlen (oder wie es in der Schweiz üblich ist). Es gibt keine Rabatte oder Mindestpreise, außer es wurde in der Offerte mit dem Kunden vereinbart. Der Betrag muss wie in der Offerte angegeben bezahlt werden. Ratenzahlung ist möglich, falls eine solche mit Inessa Huller vereinbart worden ist.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Laufzeit des Vertrages ist in der Offerte beschrieben, je nachdem, welches Programm gebucht wurde.
(2) Es gibt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf des Programms. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch.
(3) Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss schriftlich erfolgen.
(4) Für alle mit dem Anbieter geschlossenen Verträge gilt: Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der bereits bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Aufwand wird dann – je nach der getroffenen Vergütungsvereinbarung – nach Stundensatz bzw. nach zeitanteiliger Pauschale berechnet. Im Falle der Kündigung durch den Anbieter wird er dem Kunden keine Leistung in Rechnung stellen und bereits erhaltene Zahlungen rückvergüten.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Wenn der Kunde in Verzug gerät, muss der Betrag trotzdem komplett gezahlt werden, und es wird eine gebührenpflichtige Mahnung ausgestellt.
(2) Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss schriftlich erfolgen.
(3) Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, außer in Ausnahmesituationen, die schriftlich nachweislich sein müssen (z.B. bei Krankheit mit ärztlichem Attest). Der Kunde muss nachweisen, dass keine Unkosten und Umstände durch die Kündigung entstehen, sonst wird der volle Betrag fällig. Wenn es Verletzungen der Vereinbarungen gibt oder der Kunde geistig und physisch nicht in der Verfassung ist, das Finanzcoaching zu absolvieren, kann Inessa Huller ebenfalls kündigen.
§ 7 Erfüllung
(1) Inessa Huller ist verpflichtet, die Informationen und das Lernmaterial wie in der Offerte beschrieben bereitzustellen. Sessions in Form von Gruppen-Live-Calls oder individuellen Sessions, je nachdem, welches Programm der Kunde gebucht hat, zu erbringen. Pünktlichkeit ist dabei selbstverständlich.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt je nach Angebot über Video-Call, Text, Bild, Materialien, Gruppenchat und Chat direkt mit dem Kunden. Termine der Live-Calls sind vorher bekannt, individuelle Termine sollten gebucht werden.
(3) Einschränkungen gibt es nur, wenn der Kunde geistig und/oder physisch nicht in der Verfassung ist.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde darf das Finanzcoaching nicht als Anlageberatung sehen und sich auf die Informationen stützen als Anlageempfehlung. Es ist rein informativ und bildend. Der
Experten und Coaches dürfen nicht zu Entscheidungen für den Kunden gezwungen werden. Es darf in keiner Weise manipuliert werden. Das Finanzcoaching-Programm darf nicht als Therapie oder Ähnliches genutzt werden.
(2) Der Kunde muss sich mit Respekt gegenüber den Experten, Coaches und Mitstudenten/anderen Nutzern, die das Programm durchlaufen, verhalten.
§ 9 Schutzrechte Dritter
(1) Die Rechte für alle Bild-, Datei- und Videomaterialien gehören Inessa Huller. Niemand darf die Inhalte aus den Programmen mit Dritten teilen. Bei Verstößen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Inessa Huller besitzt die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten.
(2) Der Kunde darf die Inhalte alleine konsumieren und nicht an Dritte weitergeben. Die Inhalte dürfen nicht kopiert und/oder vermehrt werden. Es dient ausschließlich zur privaten Nutzung.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Inessa Huller haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(3) Inessa Huller haftet nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige mittelbare Schäden.
(4) Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des. Übereinkommens über den internationalen Warenkauf („CISG“ bzw. „UN-Kaufrecht“).
(2) Der Gerichtsstand ist der Sitz von Inessa Huller.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: März 2024
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